Weitere 10 Millionen Euro für House of One vom Bund
Rabbiner Nachama: Besonderheit des multireligiösen Friedensprojekts gewürdigt
Der Bund unterstützt die Errichtung des House of One mit weiteren
10 Millionen Euro. „Dieses starke Bekenntnis des Bundes, das den Religionsgemeinschaften mit dem House of One gesellschaftlich wichtige Impulse für ein tolerantes Zusammenleben in diesen schwierigen Zeiten zutraut und sie dabei unterstützt, freut uns außerordentlich“, hat Roland Stolte, Verwaltungsdirektor des House of One an diesem Mittwoch gesagt. „Das House of One kann nun weiterwachsen.“
Rabbiner Andreas Nachama, Vorsitzender des Stiftungsrats, ergänzte: „Das Projekt House of One, das wir als Juden, Christen und Muslime gemeinsam planen, bauen und schon jetzt mit Leben füllen, ist weltweit einmalig. Dass das Parlament diese Besonderheit anerkennt und mit seiner Unterstützung den Austausch der drei abrahamitischen Religionen untereinander und mit der Gesellschaft fördert, ist ein positives Signal und ein klares Zeichen an alle, die Religionen in spalterischer Absicht missbrauchen.“ Der Haushalt wird vom 8. bis 11. Dezember abschließend vom Bundestag beraten werden.
Insgesamt beträgt die Summe, die der Bund zum Bau des House of One beisteuert, 20 Millionen Euro. Weitere zehn Millionen hatte das Land Berlin zugesagt. Mit den privaten Spenden und sonstigen Zuwendungen ist der Großteil der Baukosten in Höhe von 47 Millionen Euro für das House of One abgedeckt. Es bleibt eine Lücke von knapp acht Millionen Euro, die über weitere Spendenaufrufe, wie jetzt vor Weihnachten, geschlossen werden soll.
Im kommenden Jahr wird der Grundstein gelegt und können die Bauarbeiten begonnen werden. Die ursprünglich für den 14. April 2020 geplante Zeremonie zum Baubeginn musste coronabedingt verschoben werden.
Mit dem House of One entsteht im Zentrum Berlins ein Sakralbau in neuartiger Architekturtypologie mit einer Synagoge, einer Kirche und einer Moschee unter einem Dach – verbunden über einen für alle offenen Begegnungsraum im Zentrum des Gebäudes. Vertreterinnen und Vertreter anderer Religionen und Weltanschauungen sowie die säkulare Stadtgesellschaft werden durch diesen vierten Raum ausdrücklich eingeladen und einbezogen.