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Samstag, 12. Dez. 2020

Bundestag gibt weitere 10 Millionen für House of One frei

Der Bundestag unterstützt die Errichtung des House of One mit weiteren
10 Millionen Euro. „Dieses starke Bekenntnis des Bundes, das den Religionsgemeinschaften mit dem House of One gesellschaftlich wichtige Impulse für ein tolerantes Zusammenleben in diesen schwierigen Zeiten zutraut und sie dabei unterstützt, freut uns außerordentlich“, hat Roland Stolte, Verwaltungsdirektor des House of One gesagt. „Das House of One kann nun weiterwachsen.“

Rabbiner Andreas Nachama, Vorsitzender des Stiftungsrats, ergänzte: „Das Projekt House of One, das wir als Juden, Christen und Muslime gemeinsam planen, bauen und schon jetzt mit Leben füllen, ist weltweit einmalig. Dass das Parlament diese Besonderheit anerkennt und mit seiner Unterstützung den Austausch der drei abrahamitischen Religionen untereinander und mit der Gesellschaft fördert, ist ein positives Signal und ein klares Zeichen an alle, die Religionen in spalterischer Absicht missbrauchen.“

Insgesamt beträgt die Summe, die der Bund nun zum Bau des House of One beisteuert, 20 Millionen Euro. Weitere zehn Millionen kommen vom Land Berlin. Mit den privaten Spenden und sonstigen Zuwendungen ist der Großteil der Baukosten in Höhe von 47 Millionen Euro für das House of One abgedeckt. Es bleibt allerdings noch eine Lücke von knapp acht Millionen Euro. Diese Summe will die Stiftung mit Hilfe vieler Unterstützerinnen und Unterstützer im In- und Ausland zusammen sammeln. Spendenaufrufe sind geplant, wie jetzt aktuell vor Weihnachten.

Im kommenden Jahr wird der Grundstein gelegt und die Bauarbeiten beginnen. Die ursprünglich für den 14. April 2020 geplante Zeremonie zum Baubeginn musste Anfang vergangenen Jahres coronabedingt kurzfristig abgesagt werden.

Mit dem House of One entsteht im Zentrum Berlins ein Sakralbau in neuartiger Architekturtypologie mit einer  Synagoge, einer Kirche und einer Moschee unter einem Dach – verbunden über einen für alle offenen  Begegnungsraum im Zentrum des Gebäudes. Vertreterinnen und Vertreter anderer Religionen und Weltanschauungen sowie die säkulare Stadtgesellschaft werden durch diesen vierten Raum ausdrücklich eingeladen und einbezogen.

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